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   LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15   

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https://dejure.org/2015,26889
LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15 (https://dejure.org/2015,26889)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.07.2015 - 1 Ta 273/15 (https://dejure.org/2015,26889)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 1 Ta 273/15 (https://dejure.org/2015,26889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Einbeziehung von Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern bei der Ermittlung der Höhe der nach § 42 Abs. 2 GKG maßgebenden Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Monatsvergütung

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 2
    Gegenstandswert im Kündigungsschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 22.08.2014 - 1 Ta 457/14

    Mehrwert bei Vergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15
    Weil im Verfahren nach § 33 RVG das Verschlechterungsverbot (Verbot der "reformatio in peius") gilt (vgl. Hess. LAG vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98, NZA-RR 1999, 156; Tschöpe/Ziemann/Altenburg a.a.O. Rn A 688) und eine Wertminderung damit ausscheidet, hat es bei dem vom Arbeitsgericht festgesetzten Vergleichsgegenstandswertes in Höhe eines weiteren Bruttomonatsgehalts entsprechend dem vorstehenden Berechnungsmodus für die Zeugnisregelung zu verbleiben und es kommt nicht darauf an, dass nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer die Zeugnisregelung mangels Vorliegens einer verhaltensbedingten Kündigung nur mit dem Titulierungsinteresse von 20% eines Bruttomonatsgehalts werterhöhend zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Hess. LAG vom 10. Juli 2015 - 1 Ta 113/15; Hess. LAG vom 22. August 2014 - 1 Ta 457/14, [...]).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15
    Weil im Verfahren nach § 33 RVG das Verschlechterungsverbot (Verbot der "reformatio in peius") gilt (vgl. Hess. LAG vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98, NZA-RR 1999, 156; Tschöpe/Ziemann/Altenburg a.a.O. Rn A 688) und eine Wertminderung damit ausscheidet, hat es bei dem vom Arbeitsgericht festgesetzten Vergleichsgegenstandswertes in Höhe eines weiteren Bruttomonatsgehalts entsprechend dem vorstehenden Berechnungsmodus für die Zeugnisregelung zu verbleiben und es kommt nicht darauf an, dass nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer die Zeugnisregelung mangels Vorliegens einer verhaltensbedingten Kündigung nur mit dem Titulierungsinteresse von 20% eines Bruttomonatsgehalts werterhöhend zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Hess. LAG vom 10. Juli 2015 - 1 Ta 113/15; Hess. LAG vom 22. August 2014 - 1 Ta 457/14, [...]).
  • LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - 13.

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15
    Anderes gilt für ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt geschuldetes 13. Monatsgehalt (vgl. Hess. LAG vom 12. August 1999 - 15 Ta 137/99, NZA-RR 1999, 660; Hess. LAG vom 29. Mai 2002 - 15 Ta 93/02 n.v.; Tschöpe/Ziemann/Altenburg, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, Teil 1 A. Rn 306 m.w.H.).
  • LAG Hessen, 10.07.2015 - 1 Ta 113/15

    § 33 RVG

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15
    Weil im Verfahren nach § 33 RVG das Verschlechterungsverbot (Verbot der "reformatio in peius") gilt (vgl. Hess. LAG vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98, NZA-RR 1999, 156; Tschöpe/Ziemann/Altenburg a.a.O. Rn A 688) und eine Wertminderung damit ausscheidet, hat es bei dem vom Arbeitsgericht festgesetzten Vergleichsgegenstandswertes in Höhe eines weiteren Bruttomonatsgehalts entsprechend dem vorstehenden Berechnungsmodus für die Zeugnisregelung zu verbleiben und es kommt nicht darauf an, dass nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer die Zeugnisregelung mangels Vorliegens einer verhaltensbedingten Kündigung nur mit dem Titulierungsinteresse von 20% eines Bruttomonatsgehalts werterhöhend zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Hess. LAG vom 10. Juli 2015 - 1 Ta 113/15; Hess. LAG vom 22. August 2014 - 1 Ta 457/14, [...]).
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